Insolvenzverfahren
Nichts ist in der Krise mehr Wert als Erfahrung
Seit über 40 Jahren bildet die überregionale, unabhängige und ergebnisorientierte Konkurs- bzw. Insolvenzverwaltung den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Als Insolvenzverwalter und Sachwalter in Eigenverwaltungsverfahren verstehen wir uns gemäß den Vorgaben der Insolvenzordnung als neutraler und unabhängiger Vertreter der Gläubigerinteressen auf bestmögliche Befriedigung ihrer Forderungen.
Selbstverständlich stellen wir aber auch die Fortführung des Unternehmens sowie das Interesse der Arbeitnehmer am Erhalt ihrer Arbeitsplätze im Fokus unserer Arbeit. Um diese Ziele zu erreichen, richten wir unser besonderes Augenmerk auf die Analyse und Identifizierung von Sanierungspotenzialen sowie die konsequente Umsetzung der individuell für das jeweilige Unternehmen entwickelten Restrukturierungsmaßnahmen. Unser interdisziplinäres Team mit Insolvenzverwaltern, Rechtsanwälten, Betriebswirten und Sachbearbeitern unterschiedlicher Berufsqualifikationen gewährleistet dabei bestmögliche Ergebnisse für alle Verfahrensbeteiligte.
Die langjährige Erfahrung, in der wir Unternehmen aus ganz unterschiedlichen Branchen betreut haben, ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor unserer Kanzleitätigkeit. Die Kenntnis der branchenspezifischen Besonderheiten und der Mentalitätsunterschiede aller Marktteilnehmer ermöglicht es uns, mit den Beteiligten auf Augenhöhe zu verhandeln und zügig zielgerichtete Lösungen zu finden.
Gläubigerinformationssystem GIS
Aufforderung zur Anmeldung einer Forderung nach Artikel 42 Insolvenzverfahrenverordnung (EuInSVO)
Gemäß Art. 40 Absatz 1 Insolvenzverfahrenverordnung (EuInsVO) ist das zuständige Gericht bzw. der von diesem Gericht bestellte Verwalter verpflichtet, die bekannten Gläubiger unverzüglich von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu unterrichten. Hierfür ist gemäß Art 42 Absatz 1 EuInsVO ein Formblatt zu verwenden, das in sämtlichen Amtssprachen der Organe der Europäischen Union mit den Worten “Aufforderung zur Anmeldung einer Forderung. Etwaige Fristen beachten!” überschrieben ist.
Die entsprechenden Formblätter haben wir hier für Sie zum Download bereitgestellt.
Invitation to lodge a claim according to Article 42 European Insolvency Regulation (EIR)


Ihre Expertinnen und Experten

Hans Raab
Rechtsanwalt i.R.
vereidigter Buchprüfer i.R.

Susanne Fichna
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Robert Wartenberg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Ralf-Michael Dörr
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Dr. Alexander Raab
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Jochen König
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht