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Klaus Schramm Heimtextilien GmbH & Co. KG

Amtsgericht Nürnberg, AZ: IN 1187/15

Die Schuldnerin fungierte als Teppichgroßhändler vorwiegend als Zwischenhändler für Katalogbestellungen für große Versandhäuser. Insbesondere aufgrund von Rückständen gegenüber einem Lieferanten machte dieser bereits im Vorfeld der Insolvenz die Weiterbelieferung von zukünftigen Margenabtretungen der Schuldnerin an diesen abhängig. Letztendlich musste die Schuldnerin mangels vorhandener Liquidität Insolvenzantrag stellen. Die Situation vor Ort stellte sich zunächst als schwierig heraus. Faktisch war keinerlei Liquidität vorhanden, so dass den Lieferanten keine entsprechenden Zahlungszusagen erteilt werden konnten. Gleichwohl konnte die Kanzlei Raab im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung die Fortführung des Betriebs in umfangreichen Gesprächen mit den vorwiegend ausländischen Lieferanten herbeiführen. Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde eine Übernahmelösung durch eine durch die Geschäftsleitung gegründet Nachfolgefirma durch einen entsprechenden Vorvertrag ausgehandelt, so dass der vollständige Geschäftsbetrieb mit der Insolvenzeröffnung am 30.10.2015 übergehen konnte. Nach umfassenden Anfechtungsstreitigkeiten teilweise mit Auslandsbezug steht das Verfahren nunmehr kurz vor dem Abschluss.

Insolvenzverwalter: Alexander Raab
Eröffnungstermin: 30.10.2015
Verfahrensstatus: laufendes Verfahren
Mitarbeiter: 10

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Dr. Alexander Raab

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

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