Ihre Kanzlei für Eigenverwaltung
Wer als Unternehmer frühzeitig einen Insolvenzantrag stellt, um das Unternehmen zu sanieren, dem wird ermöglicht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse zu behalten und den Ablauf des Insolvenzverfahrens selbst zu gestalten. Der Vorteil der Eigenverwaltung liegt in den positiven Außeneffekten. Vielfach wird eine Eigenverwaltung am Markt nicht wirklich als Insolvenzverfahren wahrgenommen. Sprechen Sie uns darauf an, wir beraten Sie gerne, ob in Ihrem Fall ein Eigenverwaltungsverfahren wirklich sinnvoll ist.
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Stehen Sie vor wirtschaftlichen Herausforderungen? Raab und Kollegen bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen in Krisenzeiten fachkundige juristische Beratung und Restrukturierungshilfe. Kontaktieren Sie uns für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die auf Vertrauen, Erfahrung und regionaler Verbundenheit basiert.
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Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht
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